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MP3 & Co: Schützen, nicht wegsperren
Dank digitaler Wasserzeichen kann künftig auf kundenunfreundlichen Kopierschutz von Mediendateien verzichtet werden
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Umsonst war gestern: Unsichtbare "Markierungen" urheberrechtlich geschützter Produkte machen Netz-Piraten das Leben schwer.
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Innovationsgrad
Marktreife2009
Mit den derzeit praktizierten Verfahren beim Verkauf von Musikstücken, Hörbüchern und Filmen über das Internet dürfte wohl keiner der Rechteinhaber und Vertreiber zufrieden sein. Weder diejenigen, die digitale Kopien ihrer Werke völlig ungeschützt an die Kunden ausliefern, noch solche Anbieter, die mit aufwändigen und teuren Digital Rights Management-Systemen (DRM) arbeiten. Erstere stellen zwar ihre Kunden zufrieden, weil die erworbenen Dateien auf unterschiedlichsten Geräten völlig problemlos genutzt werden können. Sie öffnen aber auch Tür und Tor für die illegale Weitergabe der Dateien über Tauschbörsen für Raubkopien. Damit aber könnten sie langfristig sogar die Grundlage ihres eigenen Geschäfts zerstören. Denn ohne ausreichend regelmäßige Einnahmen aus dem Verkauf der Werke kann die Arbeit von Künstlern und Medienschaffenden nicht finanziert werden. Diesem vermeintlichen „Schicksal“ wirken die Schutzsysteme der zweiten Gruppe von Online-Anbietern zwar entgegen. Die Systeme gelten aber als ausgesprochen kundenunfreundlich. Obwohl legal gekauft und bezahlt, können die Musikstücke oder Hörbücher nur auf bestimmten Geräten abgespielt werden oder es wird am PC eine spezielle Software benötigt. Wer gleichzeitig bei mehreren Online-Shops Kunde ist, dem wird der Musik- und Videogenuss zusätzlich dadurch vergällt, dass mehrere DRM-Systeme auf einem Computersystem installiert sein müssen, die sich oft gegenseitig behindern. Verärgerte Kunden, hohe Kosten für den Support über die Kundenhotline, aber auch entgangener Gewinn von potentiellen Käufern, die angesichts der unkomfortablen Bedingungen auf den Online-Download verzichten oder sich die Mediendateien doch über andere Kanäle besorgen, sind einige der Folgen des Einsatzes restriktiver Schutzmechanismen. Aber es gibt noch eine dritte Möglichkeit – und diese kommt den Interessen der Kunden als auch der Musik- und Medienindustrie gleichermaßen entgegen. Sie ist das Ergebnis einer geschickten Kombination verschiedener Methoden und Werkzeuge zur Aufdeckung von Urheberrechtsverletzungen, die in den vergangenen Jahren am Fraunhofer SIT entwickelt und am Markt erprobt wurden. Der entscheidende Vorteil für ehrliche Kunden: Sie können die gekauften Dateien auf jedem beliebigen Gerät ohne technische Probleme und ohne Qualitätsverlust abspielen und speichern. Auch CDs oder USB-Sticks können problemlos genutzt werden. Denn die Dateien werden nicht mit aktiven Schutzmaßnahmen versehen, mit dem Kunden bislang leidvolle Erfahrungen machen mussten, sondern mit einem passiv wirkenden Schutzelement: einem digitalen Wasserzeichen. Beim Einkauf im Online-Shop des Anbieters werden dazu zusätzliche Informationen wie zum Beispiel die Rechnungsnummer des Verkaufsvorgangs versteckt und verschlüsselt mit in die Datei eingespeichert. Die eingesetzte Wasserzeichentechnologie für Musikstücke etwa nutzt Differenzen bei Lautstärke und Tonhöhe, die vom menschlichen Ohr nicht wahrgenommen werden. Sie integriert die Codes so, dass sie ohne Kenntnis eines geheimen Schlüssels weder lokalisiert noch entfernt werden können.
Einen Schutz vor illegaler Verbreitung der Dateien bietet das digitale Wasserzeichen alleine allerdings noch nicht. Aber in Verbindung mit innovativen Suchtechnologien, die das Internet automatisch nach Downloadmöglichkeiten von Musikstücken, Hörbüchern und Videos durchsuchen, wird es möglich, die Dateien auf vorhandene Wasserzeichen hin zu prüfen. Werden Dateien gefunden, die eine entsprechende Signatur des jeweiligen Anbieters tragen, lassen sich diese auch auslesen und dem ursprünglichen Käufer zuordnen. Für Anbieter urheberrechtlich geschützter Werke bietet das Fraunhofer-Spin-Off „CoSee“ komplette Servicepakete, um ihre digitale Ware mit diesem kombinierten System aus Wasserzeichenkennzeichnung und der Suche nach illegal verbreiteten Kopien schützen zu können. Ebenso wie die Wasserzeichen ist auch die Arbeit der dabei verwendeten Suchautomaten für die Betreiber illegaler Downloadseiten oder die Anbieter unberechtigt erstellter Kopien auf Tauschbörsen nicht erkennbar. Denn die Suchverfahren ahmen das Verhalten normaler Internetnutzer nach. Dazu wählen sie sich mit wechselnden IP-Adressen aus den Adressräumen verschiedener Internet-Zugangsprovider ein und laden wie normale Besucher der Seiten einzelne gefundene Dateien auf das Suchsystem herunter. Von den Anbietern illegaler Downloads sind die Zugriffe des Suchdienstes daher nicht zu blockieren außer sie sperren gleichzeitig die potentiellen IP-Adressen vieler Tausend ihrer „Kunden“.
Die Schutzwirkung dieses Systems aus passivem Wasserzeichen und aktiver Internetsuche setzt in erster Linie auf Fairness, die aber auch einforderbar ist: Der Kunde erhält beim Online-Kauf ein faires Angebot, das es ihm ermöglicht die gekauften Dateien ohne Unannehmlichkeiten zu nutzen. Gleichzeitig wird er darauf hingewiesen, dass über die Kennzeichnung der Dateien als „sein Eigentum“ eine illegale Weiterverbreitung nachvollziehbar ist. Über Kunden, die dennoch ihre Dateien unberechtigt weitergeben, erhält der Online-Shop-Betreiber über die Suchergebnisse Kenntnis: Er kann gegen die Urheberrechtsverletzung vorgehen. Dies ist auch wichtig, um zu zeigen, welche Konsequenzen das illegale Verhalten für Kunden hat und so die Abschreckungswirkung aufrecht zu erhalten. Mit diesem Verfahren ist es jedoch nicht mehr wie bisher notwendig, von Beginn an die Staatsanwaltschaft oder die Gerichte einzuschalten, um etwa die Herausgabe von Postanschriften, die zu gesammelten IP-Adressen gehören, zu erzwingen. Mit den eingebetteten Informationen hat der Verkäufer beispielsweise auch die Möglichkeit, den Kunden in einem ersten Schritt direkt anzusprechen und erst in weiteren Schritten einen Anwalt und schließlich die Gerichte einzuschalten. Der passive Schutz digitaler (Text-)Dokumente mit einem Wasserzeichen ist in der Praxis seit Jahren bewährt – auch im Großeinsatz. Herkömmliche Verfahren berechnen normalerweise jede einzelne Kennung von neuem. Ein umfangreicher Hörbuch-Download beispielsweise stünde damit dem Kunden also nicht sofort zur Verfügung. Er könnte erst nach einer längeren Vorbereitungszeit auf die von ihm gekaufte Datei zugreifen. Für eine Anwendung auf Plattformen großer mp3- und Hörbuch-Anbieter wären solche Verfahren daher kaum geeignet. Mit der am Fraunhofer SIT entwickelten Container-Technologie ist auch dieses Problem nun gelöst. Die aufwändigen Rechenarbeiten zur Erzeugung der eindeutig identifizierbaren Wasserzeichen werden dabei bereits vorab erledigt und die Zwischenergebnisse in einem Container als Vorrat gespeichert. Im Moment des Online-Kaufes müssen dann nur noch einige spezielle Informationen zu dem Bestellvorgang ergänzt und das fertige Wasserzeichen in die Datei eingebettet werden.
Das Dienstleistungsangebot des Fraunhofer-Spin-Off umfasst außer der Identifizierung von Verletzungen des Urheberrechts auch Marktstudien zur Effizienzbewertung von Marketingmaßnahmen. Werden kostenlos verteilte Musikstücke oder Videos mit einem Wasserzeichen gekennzeichnet, können die Ergebnisse der Suchautomaten beispielsweise darüber Auskunft geben, wie schnell und auf welchen Wegen sich die Dateien innerhalb der Web-Community verbreiten oder welche Musiksparten auf eine besonders hohe Resonanz bei den Internetnutzern stößt.
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