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Mikromodelle zeigen die Folgen von Gesetzen
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Mikromodelle für die Berechnung der Auswirkungen von Gesetzesentwürfen analysieren laufende Gesetze und „Was-wäre-wenn-Szenarien“
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Seit über 30 Jahren entwickelt das Fraunhofer FIT spezielle Mikromodelle, mit deren Hilfe die Effekte von Steuergesetzen berechnet werden können. Um die Planungen und Prognosen von Parlament und Ministerien wissenschaftlich fundiert zu unterstützen, werden teils innerhalb weniger Stunden die Auswirkungen laufender Gesetze ebenso analysiert wie „Was-wäre-wenn“-Szenarien. Derzeit bearbeiten die Forscher fast jeden Tag eine neue Anfrage.
10 Milliarden Euro, das ist fast genau die Summe, die der Staat in diesem Jahr weniger einnehmen wird, weil die Abziehbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen Gesetz geworden ist. 10 Milliarden. Eine gigantische Zahl. Für den Einzelnen kaum vorstellbar, und auch nach bundespolitischen Maßstäben eine enorme Summe – mit finanziellen Konsequenzen für jeden von uns und nachhaltigen Folgen für den Staat. Wichtig also zu wissen, welche finanzpolitischen Verkettungen eine Steuererhöhung oder ‑senkung in dieser Höhe haben könnte, und welche individuellen Auswirkungen die Beschlüsse auf den nächsten Steuerbescheid haben. Doch woher kennen die Verantwortlichen die genauen monetären Konsequenzen politischer Beschlüsse? Für den Bund, der jedes Jahr einen Haushalt von rund 370 Milliarden Euro zu verwalten hat und jeden von uns – in Abhängigkeit von Familienstand, Haushaltsgröße oder Einkommen.
Genutzt werden dafür vor allem die Mikromodelle des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik FIT. Damit berechnen die Experten anhand von Daten etwa aus Umfragen, Verwaltungen oder Transfergesetzen die finanziellen Folgen politischer Beschlüsse. Von denen, die nur „versuchsweise“ angedacht sind ebenso wie von denjenigen, die in ein Gesetz gegossen werden. So wie die Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge. Dabei sind es im Wesentlichen vier Hürden, die die Wissenschaftler nehmen müssen, um bei entsprechenden Anfragen – vor allem aus dem Bundesministerium für Finanzen, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung – teils innerhalb weniger Stunden reagieren zu können:
Erstens muss das Gesetz bereits im Vorfeld in Form mathematischer Formeln oder als Modell vorliegen, um zweitens die (angedachten oder geplanten) Ergänzungen oder Änderungen einzupassen zu können. Drittens müssen möglichst viele der für die Berechnung nötigen Daten aus der Lohn- und Einkommenssteuerstatistik, der im Fünfjahres-Rhythmus erhobenen Einkommens- und Verbrauchsstatistik des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes sowie des sozioökonomischen Panels vorliegen. Und die noch fehlenden Fakten müssen mathematisch ableitbar oder zumindest abschätzbar sein. Und viertens schließlich müssen die Experten die Interaktionen zwischen den einzelnen Berechnungsalgorithmen richtig erfassen. Da sich vor allem in diesem Schritt die Komplexität des Steuer-Transfer-Systems widerspiegelt, gilt gerade diese vierte Hürde als die oftmals höchste. So kommt es immer wieder vor, dass bei der Berechnung der Steuerschuld eines Bürgers nach festgelegten sozioökonomischen Merkmalen der zutreffende Steuertarif häufiger aufgerufen werden muss, um anhand verschiedener Vergleichsrechnungen dann auch tatsächlich die relevanteste (sprich günstigste) Berechnungsform zugrundelegen zu können. Denn die Unterschiede bei der „Günstigerprüfung“ beispielsweise zwischen Kindergeld und Kinderfreibeträgen zeigen teils erhebliche Differenzen bei der Steuerschuld.
Für steuerliche Fragen wie diese und um beispielsweise mögliche Änderungen des Einkommensteuertarifs abschätzen zu können, nutzen die Forscher dabei ein statisches Mikrosimulationsmodell, in dem rund 500.000 Einzelfälle berücksichtigt sind.
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